Rentenanpassung 2024: Renten steigen wieder deutlich
Datum:19.03.2024
Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich. „Mit der aktuellen Rentenanpassung von 4,57 Prozent profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter, und zwar erstmals in den neuen und den alten Bundesländern gleichermaßen. Diese positive Entwicklung stärkt die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland“, so Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund.
Die Rente steigt um 4,57 Prozent. Da die Angleichung der Renten in Ost und West bereits im vergangenen Jahr vorzeitig erreicht wurde, gibt es einen einheitlichen Anpassungswert für die alten und die neuen Bundesländer.
Die Rentenanpassung fällt erneut deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung. Die Bundesregierung erwartet gemäß Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent.
„In der Vergangenheit sind die Renten zudem im Durchschnitt stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. So stiegen seit 2014 die Renten im Westen im Jahresdurchschnitt um 2,9 Prozent, die Renten im Osten um 3,9 Prozent. Im selben Zeitraum haben sich die Verbraucherpreise um durchschnittlich 2,4 Prozent jährlich erhöht“, so Roßbach.
Weitere Informationen zur diesjährigen Rentenanpassung haben wir in den nachfolgenden Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:
Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.
Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert.
Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Die Renten steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 37,60 Euro auf 39,32 Euro.
Rentenanpassung zum 01.07.
West (in Prozent)
Ost (in Prozent)
2000
0,60
0,60
2001
1,91
2,11
2002
2,16
2,89
2003
1,04
1,19
2004
-
-
2005
-
-
2006
-
-
2007
0,54
0,54
2008
1,10
1,10
2009
2,41
3,38
2010
-
-
2011
0,99
0,99
2012
2,18
2,26
2013
0,25
3,29
2014
1,67
2,53
2015
2,10
2,50
2016
4,25
5,95
2017
1,90
3,59
2018
3,22
3,37
2019
3,18
3,91
2020
3,45
4,20
2021
-
0,72
2022
5,35
6,12
2023
4,39
5,86
2024
4,57
Bundeseinheitlich steigen die Renten zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent, so dass eine Rente von vormals 1.000 Euro nun 1.045,70 Euro beträgt.
Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West wurde mit der Rentenanpassung 2023 zu 100 Prozent erreicht. Daher ist die Rentenanpassung ab diesem Jahr in Ost und West gleich.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die sogenannte Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen, werden jedoch mit folgenden Rentenerhöhungen verrechnet (Ausgleichsfaktor oder „Nachholfaktor“). Ebenfalls gesetzlich ausgeschlossen ist im Zeitraum bis 2025 ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent.
Relevante Faktoren für die Rentenanpassung
Lohnfaktor
1,0472
Nachhaltigkeitsfaktor
0,9984
Beitragssatzfaktor
1,0000
Vorläufiges Ergebnis nach Rentenanpassungsformel
aktueller Rentenwert
39,31 EUR
Rentenanpassung
4,55 %
Sicherungsniveau
47,99 %
Mindestsicherungsniveau unterschritten
Endgültiges Ergebnis nach Anpassung nach Niveauschutzklausel
aktueller Rentenwert
39,32 EUR
Rentenanpassung
4,57 %
Sicherungsniveau
48,0 %
Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Der für die Rentenanpassung 2024 berechnete Lohnfaktor würde für sich genommen den aktuellen Rentenwert um 4,72 Prozent erhöhen.
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr würde der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,16 Prozentpunkte dämpfen.
Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. In den Jahren 2022 und 2023 lag der Beitragssatz bei jeweils 18,6 Prozent, sodass die Rentenanpassung nicht beeinflusst wird.
Es besteht kein Ausgleichsbedarf, der abgebaut werden muss. Daher wirkt sich die Regelung zum Nachholfaktor bei der diesjährigen Anpassung nicht aus.
Das Netto-Rentenniveau vor Steuern beträgt 48,0 Prozent.
Durch die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors wäre nach Anwendung der Rentenanpassungsformel das gesetzlich festgeschriebene Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent unterschritten worden. Der aktuelle Rentenwert für die Rentenanpassung wird so angehoben, dass die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent nicht mehr unterschritten wird.
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